Mit Wirkung zum 01. April 2008 treten umfangreiche Änderungen im Waffengesetz in Kraft. Für uns Airsoft-Spieler ändert sich aber gar nicht mal viel – die Änderungen wurden hauptsächlich im Bereich Messer und Stichwerkzeuge gemacht, um der steigenden Zahl von Überfällen mit diesen Waffen entgegenzutreten.
Die beiden Hauptpunkte, die Airsoft betreffen, sind:
– Verbot des Führens von Anscheinswaffen, auch Waffen unter 0,5 Joule. In allen anderen Belangen bleiben <0,5 J-Waffen aber weiterhin „Spielzeug“.
– Transport der Waffen nun in einem verschlossenen Behältnis (z.B. einer abschließbaren Box).
Eine Übersicht über die Änderungen hat die Zeitschrift Visier in Ausgabe 04/2008 zusammengestellt. Ihr findet diese Übersicht hier.