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Änderung zum Waffengesetz
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Autor:  John [ Do Feb 21, 2008 5:17 pm ]
Betreff des Beitrags: 

Also,

wie ich eben in der Vorabversion des neuen, geänderten Gesetzesentwurfes lesen durfte ergeben sich nun folgende Änderungen.

1. Der Transport wird erschwert. Dieser muss nun "eingeschweißt" oder in einer "abschließbaren" Tasche erfolgen. Es soll somit verhindert werden, dass die Waffe unmitelbar in Gebrauch genommen werden kann, also vor einem unmittelbarem Zugriff geschützt wird.

Hierzu auch: "Die hohe Hürde für den Transport von Anscheinswaffen ist ein weiterer Beitrag zu ihrer gesellschaftlichen Ächtung!"

Diese Formulierung ist wirklich sehr bedenklich.

2. Ein generelles Führungsverbot von Anscheinswaffen. Die 0,08 Grenze wird auf 0,5 angehoben.
Ausnahmen bilden hierbei Waffen die in ihrer Beschaffenheit 50 % kleiner oder größer als das Original sind, oder mit unübersehbaren Kennzeichnungen ( Neonfarbend ) versehen sind, die diese als Spielzeug identifizieren.

Generell verändert sich für uns also erst einmal Nichts. Im Gegenteil, ein generelles Führungsverbot kommt uns vieleicht sogar zugute, da hiermit täuschend echte Imitate endgültig aus der Öffentlichkeit verbannt werden. Dies kann für unser Hobby nur von Vorteil sein, da hoffentlich damit die negativen Schalgzeilen ein Ende nehmen und eine objektive Berichterstattung möglich wird.

Bedenklich scheint allein der negative Ton im Gesetzestext, sowie der Hinweis, das selbst der Bund der Sportschützen und Jäger sich für eine gesellschaftliche Ächtung der Soft Air Waffen ausgesprochen haben.

Autor:  Kannietwo [ Do Feb 21, 2008 7:26 pm ]
Betreff des Beitrags: 

Klingt ja so wie bei echten Waffen. Ich darf sie nur im Koffer transportieren und nur auf dem Schiessplatz(bei uns dann auf dem umzäunten gelände) abfeuern. Sehe ich das richtig?

Aber ist 2. nicht wiederspüchlich? Ich Darf eine ASG "im Wald" abfeuern wenn sie nen roten MDF hat aber wenn sie das nicht hat, darf ich es nicht? Oder wie ist das zu verstehen?

Und im 1J Bereich ändert sich soweit nichts ?

Autor:  John [ Do Feb 21, 2008 9:02 pm ]
Betreff des Beitrags: 

Also, der Bereich 1 J ist umfassend geregelt und bedarf keiner Veränderung. So ist das "Führen" in der Öffentlichkeit seit jeher verboten, sowie der Transport auch nur unter bestimmten Voruassetzungen ( nicht schussbereit usw. ) erfolgen durfte.
Der Transport hat also so zu erfolgen wie unter 1. aufgeführt, und ja wie bei Feuwerwaffen darf die ASG nur dem befriedeten Gelände "abgefeuert" werden.

Zu 2.
Nein dies ist keineswegs widersprüchlich. Beachte bitte, das ein "Führen" von ASGs über 1J ( Anscheinswaffen ) in der Öffentlichkeit also auch ein "Abfeuern" im Wald seit jeher verboten ist. Daran würde sich auch nichts ändern, wenn du einen roten "MFD" an der ASG hättest.
Da diese immer noch in Form und Aussehen einer Kriegswaffe ähneln würde und damit den "Anschein" einer echten Waffe hervorrufen würde.
Eine Ausnahme bilden Waffen welche eindeutig nicht den Anschein einer Kriegswaffe erwecken können.
Hierbei müssen diese entweder 50 % im Maßstab verkleinert oder vergrößert sein, oder durch Signalfarben im Aussehen eindeutig verändert sein.
Ein roter MFD reicht hierfür nicht aus, vielmehr müsste der Body, das Griffstück oder ähnlich wichtige Elemente farbig verändert werden.

Autor:  Kannietwo [ Do Feb 21, 2008 10:44 pm ]
Betreff des Beitrags: 

2. bezog sich auch eher auf die 0,5er. Aber die werden ja jetzt auch wie 1er behandelt.

Klingt doch positiv oder nicht. Ich seh da erstmal nur Vorteile. Dann hat das Spiel der 14j. Picaldis endlich ein Ende und unser Sport wird hoffentlich unbehelligt bleiben von "Amokkinder im Park"- Schlagzeilen.

Autor:  thrush [ Do Feb 21, 2008 11:20 pm ]
Betreff des Beitrags: 

Hey, da eröffnen sich doch ganz neue Möglichkeiten! Verpassen wir all unseren Waffen originalgetreu Paintjobs, und schwups, sieht es ja nicht mehr wie eine scharfe Waffe aus!

Das ist mein Ernst. Welches Gericht soll da noch sachlich urteilen?
"Dieser Paintjob hat 0.5% zuwenig Rot- und Grünanteil in den Farben, und die Deckung ist mit 80% der Waffe nicht ausreichend. Dieser hingegen..... ect.... "

edit: Nagut schade, du schreibst "Neonfarbend"... ok, das passt nun nicht unbedingt in das Bild eines originalgetreuen Paintjobs...

Autor:  thrush [ Fr Mär 14, 2008 10:13 am ]
Betreff des Beitrags: 

Das Ergebnis:

http://www.visier.de/bilder/pdf/aenderu ... tz_web.pdf

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