Also,
wie ich eben in der Vorabversion des neuen, geänderten Gesetzesentwurfes lesen durfte ergeben sich nun folgende Änderungen.
1. Der Transport wird erschwert. Dieser muss nun "eingeschweißt" oder in einer "abschließbaren" Tasche erfolgen. Es soll somit verhindert werden, dass die Waffe unmitelbar in Gebrauch genommen werden kann, also vor einem unmittelbarem Zugriff geschützt wird.
Hierzu auch: "Die hohe Hürde für den Transport von Anscheinswaffen ist ein weiterer Beitrag zu ihrer gesellschaftlichen Ächtung!"
Diese Formulierung ist wirklich sehr bedenklich.
2. Ein generelles Führungsverbot von Anscheinswaffen. Die 0,08 Grenze wird auf 0,5 angehoben.
Ausnahmen bilden hierbei Waffen die in ihrer Beschaffenheit 50 % kleiner oder größer als das Original sind, oder mit unübersehbaren Kennzeichnungen ( Neonfarbend ) versehen sind, die diese als Spielzeug identifizieren.
Generell verändert sich für uns also erst einmal Nichts. Im Gegenteil, ein generelles Führungsverbot kommt uns vieleicht sogar zugute, da hiermit täuschend echte Imitate endgültig aus der Öffentlichkeit verbannt werden. Dies kann für unser Hobby nur von Vorteil sein, da hoffentlich damit die negativen Schalgzeilen ein Ende nehmen und eine objektive Berichterstattung möglich wird.
Bedenklich scheint allein der negative Ton im Gesetzestext, sowie der Hinweis, das selbst der Bund der Sportschützen und Jäger sich für eine gesellschaftliche Ächtung der Soft Air Waffen ausgesprochen haben.
_________________ " Wo ich bin wird gestorben! "
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