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Die letzten Beiträge des Themas - Änderung zum Waffengesetz
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Das Ergebnis:

http://www.visier.de/bilder/pdf/aenderu ... tz_web.pdf
Beitrag Verfasst: Fr Mär 14, 2008 10:13 am
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Hey, da eröffnen sich doch ganz neue Möglichkeiten! Verpassen wir all unseren Waffen originalgetreu Paintjobs, und schwups, sieht es ja nicht mehr wie eine scharfe Waffe aus!

Das ist mein Ernst. Welches Gericht soll da noch sachlich urteilen?
"Dieser Paintjob hat 0.5% zuwenig Rot- und Grünanteil in den Farben, und die Deckung ist mit 80% der Waffe nicht ausreichend. Dieser hingegen..... ect.... "

edit: Nagut schade, du schreibst "Neonfarbend"... ok, das passt nun nicht unbedingt in das Bild eines originalgetreuen Paintjobs...
Beitrag Verfasst: Do Feb 21, 2008 11:20 pm
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2. bezog sich auch eher auf die 0,5er. Aber die werden ja jetzt auch wie 1er behandelt.

Klingt doch positiv oder nicht. Ich seh da erstmal nur Vorteile. Dann hat das Spiel der 14j. Picaldis endlich ein Ende und unser Sport wird hoffentlich unbehelligt bleiben von "Amokkinder im Park"- Schlagzeilen.
Beitrag Verfasst: Do Feb 21, 2008 10:44 pm
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Also, der Bereich 1 J ist umfassend geregelt und bedarf keiner Veränderung. So ist das "Führen" in der Öffentlichkeit seit jeher verboten, sowie der Transport auch nur unter bestimmten Voruassetzungen ( nicht schussbereit usw. ) erfolgen durfte.
Der Transport hat also so zu erfolgen wie unter 1. aufgeführt, und ja wie bei Feuwerwaffen darf die ASG nur dem befriedeten Gelände "abgefeuert" werden.

Zu 2.
Nein dies ist keineswegs widersprüchlich. Beachte bitte, das ein "Führen" von ASGs über 1J ( Anscheinswaffen ) in der Öffentlichkeit also auch ein "Abfeuern" im Wald seit jeher verboten ist. Daran würde sich auch nichts ändern, wenn du einen roten "MFD" an der ASG hättest.
Da diese immer noch in Form und Aussehen einer Kriegswaffe ähneln würde und damit den "Anschein" einer echten Waffe hervorrufen würde.
Eine Ausnahme bilden Waffen welche eindeutig nicht den Anschein einer Kriegswaffe erwecken können.
Hierbei müssen diese entweder 50 % im Maßstab verkleinert oder vergrößert sein, oder durch Signalfarben im Aussehen eindeutig verändert sein.
Ein roter MFD reicht hierfür nicht aus, vielmehr müsste der Body, das Griffstück oder ähnlich wichtige Elemente farbig verändert werden.
Beitrag Verfasst: Do Feb 21, 2008 9:02 pm
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Klingt ja so wie bei echten Waffen. Ich darf sie nur im Koffer transportieren und nur auf dem Schiessplatz(bei uns dann auf dem umzäunten gelände) abfeuern. Sehe ich das richtig?

Aber ist 2. nicht wiederspüchlich? Ich Darf eine ASG "im Wald" abfeuern wenn sie nen roten MDF hat aber wenn sie das nicht hat, darf ich es nicht? Oder wie ist das zu verstehen?

Und im 1J Bereich ändert sich soweit nichts ?
Beitrag Verfasst: Do Feb 21, 2008 7:26 pm
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Also,

wie ich eben in der Vorabversion des neuen, geänderten Gesetzesentwurfes lesen durfte ergeben sich nun folgende Änderungen.

1. Der Transport wird erschwert. Dieser muss nun "eingeschweißt" oder in einer "abschließbaren" Tasche erfolgen. Es soll somit verhindert werden, dass die Waffe unmitelbar in Gebrauch genommen werden kann, also vor einem unmittelbarem Zugriff geschützt wird.

Hierzu auch: "Die hohe Hürde für den Transport von Anscheinswaffen ist ein weiterer Beitrag zu ihrer gesellschaftlichen Ächtung!"

Diese Formulierung ist wirklich sehr bedenklich.

2. Ein generelles Führungsverbot von Anscheinswaffen. Die 0,08 Grenze wird auf 0,5 angehoben.
Ausnahmen bilden hierbei Waffen die in ihrer Beschaffenheit 50 % kleiner oder größer als das Original sind, oder mit unübersehbaren Kennzeichnungen ( Neonfarbend ) versehen sind, die diese als Spielzeug identifizieren.

Generell verändert sich für uns also erst einmal Nichts. Im Gegenteil, ein generelles Führungsverbot kommt uns vieleicht sogar zugute, da hiermit täuschend echte Imitate endgültig aus der Öffentlichkeit verbannt werden. Dies kann für unser Hobby nur von Vorteil sein, da hoffentlich damit die negativen Schalgzeilen ein Ende nehmen und eine objektive Berichterstattung möglich wird.

Bedenklich scheint allein der negative Ton im Gesetzestext, sowie der Hinweis, das selbst der Bund der Sportschützen und Jäger sich für eine gesellschaftliche Ächtung der Soft Air Waffen ausgesprochen haben.
Beitrag Verfasst: Do Feb 21, 2008 5:17 pm
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Meine persönliche Meinung dazu:

1. Airsoft Markierer mindestens erst ab 14.

2. Markierer dürfen nicht mehr in der Öffentlichkeit geführt werden.

3. Deutlich mehr Offizielle Geländer.

4. Durch die Medien die Öffentlichkeit über Airsoft Informieren und zwar NEUTRAL!

Ich glaube das wäre schon mal ein guter Anfang.
Beitrag Verfasst: Fr Feb 15, 2008 9:52 pm
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@Kannietwo:Das gebe ich dir völlig Recht allein wenn man www.softairteams.de durchschaut sieht man größtenteils(der 0.5er Teams) irgendwelche Rambo Affen die dann auch noch ohne Schutzbrille spielen oder sowas.Nur warum machen uns solche Leute den AS-Sport kaputt
es müsste einfach wie beim Paintball viel mehr LEGALE Spielfelder geben und alles andere Spielen wäre dann verboten.Ich denke so müsste die AS Zukunft aussehen.So könnte man dann die ganzen Kiddys stoppen.
Beitrag Verfasst: Fr Feb 15, 2008 6:59 pm
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Kurz gesagt Airsoft ab 18 und Punkt.
Beitrag Verfasst: Do Feb 14, 2008 11:22 pm
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sry sergio, aber ich denke ASGs gehören in erwachsenen Hände, ohne euch jetzt nahe zu treten. Klar ihr geht verantwortungsvoll damit um, aber der Großteil, in euerm Alter, tut das nicht. Brauchst ja nur mal rausgehn, da siehste, die ganzen kleinen Picaldi Spinner, mit ihrer Walther im Schritt. Also mal übertrieben dargestellt. Es wir einfach zu viel Misst damit gebaut.
Beitrag Verfasst: Do Feb 14, 2008 9:15 pm
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Gestern haben sie die Diskusion live im Bundestag TV gezeigt.Ich hab mir den Dreck 3 Stunden angesehen und es sah garnicht so schlecht aus wie ich dachte es war sogar die rede mit einer Orangen Markierung am Lauf ein Kompromiss zu schließen das man die Airsoft-Markierer weiterhin so benutzen darf wie gewohnt.Alerdings gab es auch sehr viele gegen Argumente wie z.B kleine Kinder die mit Airsoft-Waffen im Stadtpark Rumschießen was natürlich eine Gefahr ist für jeden Polizisten.Nur ich denke mal Minderjährige die den AS-Sport ordentlich ausführen wird dabei das Genick gebrochen.Hoffen wir mal das es doch nicht durchgesetzt wird.
Beitrag Verfasst: Do Feb 14, 2008 5:10 pm
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nostradamus tv ;)
Beitrag Verfasst: Di Feb 12, 2008 11:48 pm
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Also wenn selbst die wahrscheinlich nicht ganz objektive Visier schreibt "Sachsen-Anhalts Innenminister Hövelmann will nun sogar ein Handelsverbot" dann klingt das für mich wie ein Einzelfall.

Zum "Führen": Die Rechtslage ist schon jetzt eindeutig: Über 0.5J darf bereits jetzt nicht geführt werden... und auf privatem Gelände ist es kein Führen in diesem Sinne. Da kanns also kaum noch schlimmer werden. Ich würds sogar besser finden, wenn auch 0.5er verboten werden würden in der Öffentlichkeit! Dann würde man evt. der Polizei die Luft aus den Segeln nehmen.

Was nützt die ganze Spekulation? Niemand weiß es genau und keiner ist Hellseher.
Beitrag Verfasst: Di Feb 12, 2008 11:19 pm
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genau, dann müssen wir ebend ins ausland ziehen :D
Beitrag Verfasst: Di Feb 12, 2008 8:53 pm
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Ohne dich verbessern zu wollen, aber gerade diese Problematik steht eben im Raum. Bündnis 90 / Die Grünen, sowie die Linke haben gerade diesen Vorschlag mit eingebracht "Handels sowie Besitzverbot", jedoch wie du auch schon angesprochen hast, ist die Panikmache auch nicht das richtige Mittel, letztlich hat man immer noch Alternativen.
Beitrag Verfasst: Di Feb 12, 2008 8:52 pm

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